Der Vorstand der Freiburger Bürgervereine (AFB) hat in einem Schreiben an die Gemeinderatsfraktionen gefordert, dass bei der Neubearbeitung des Freiburger Mietspiegels unbedingt mehr sozialer Handlungsspielraum gegeben sein muss, um bei einkommensschwächeren Mieterinnen und Mietern sowie bei Familien die persönliche Lebenslage bei der Miethöhe berücksichtigen zu können.
Die AFB erinnert daran, dass der im März 2007 in Kraft getretene neue Mitspiegel zu großen Verärgerungen bei vielen Mietern geführt hat. Die AFB bemängelt besonders die Zu- und Abschläge in einzelnen Stadt-teilen, die zu grobmaschig gehandhabt werden. So ist z.B. in Herdern kein Unterschied zwischen den begehrten Hanglagen und der viel befahrenen Habsburgerstraße vorgesehen. Auch die Mietzuschläge in der Nähe von Gastronomiebetrieben und Kinos sind unverständlich, da hier oftmals mit Lärmbelästigungen zu rechnen ist. Besonders kurios ist ein möglicher Mietzuschlag, wenn von der eigenen Wohnung ein Blick auf ein historisches Gebäude möglich ist, obwohl dies nichts über die Qualität der Wohnung aussagt. Auch wenn man dem Freiburger Mietspiegel eine seriöse Absicht unterstellen kann, bleiben dennoch viele Ungereimtheiten, die die AFB vorwiegend in der örtlichen Unkenntnis der Gutachter vermutet. Die AFB erwartet deshalb, dass mit der Fortschreibung des Mietspiegels gleichzeitig diese unverständlichen und teilweise unsinnigen Regelungen beseitigt werden. Den meisten Ärger über den Mietspiegel und dessen Umsetzung verur-sacht nach Ansicht der AFB-Mitgliedsvereine die Freiburger Stadtbau, die den Mietspiegel aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates konsequent und rigoros umzusetzen versucht. Dies ist sozialpolitisch äußerst brisant, da in den Häusern der Freiburger Stadtbau viele einkom-mensschwache Bürger und Familien wohnen. Der Vorstand der AFB hofft auf die Einsicht des Gemeinderates, dass mit der Fortschreibung des Mietspiegels eine Regelung geschaffen wird, die es der Freiburger Stadtbau ermöglicht, mit einkommensschwachen Mietern eine bezahlbare Miete zu vereinbaren. Der dabei entstehende Verwaltungsaufwand (Einkommensprüfung) ist im Sinne des sozialen Auftrages eines kommunalen Wohnungsunternehmens durchaus vertretbar, erklärt die AFB.