Im Rahmen der Mitgliederversammlung der AFB am 21. September 2023 fand auch der jährliche Erfahrungsaustausch mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen statt.
Dabei wurde rege über stadtteilübergreifende Themen der Bürgervereine und des AFB- Vorstand mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen diskutiert. Der jährliche Erfahrungsaustausch soll die Sicht der Stadtteile vermitteln, die sich aus Gemeinderatsbeschlüssen und/oder Entscheidungen der Stadt in den Stadtteilen ergeben.
Hier nur ein kleiner Überblick der angesprochenen Themenfelder:
Bebauung
Der Abriss von historischen Gebäuden wird in den Stadtteilen manches Mal als Verlust von ortsgeschichtlich interessanten Objekten wahrgenommen; insbesondere dann, wenn die Bürgervereine von der Stadtverwaltung oder Gemeinderat nicht vom Abriss informiert werden.
Die Frage nach einem informativen und aktiven Denkmalschutz in FR wird aufgeworfen. Die Bürgervereine wollen gewachsene Ortsbilder oder charakterliche Gebäude als Identitätsmerkmale im jeweiligen Stadtteil erhalten. Baumaßnahmen sollten nur bei schonenden Eingriffen in die Gebäude oder Gebäudeensembles zugelassen werden. Beklagt wird, dass die Bürgervereine nie über genehmigt Bauobjekte informiert werden; i.d.R. erfahren die BV erst durch Angrenzer von Bauvorhaben.
Vorgartensatzung
Kritisiert wird, dass zunehmend begrünte, d.h. bepflanzte, Vorgärten zu versiegelten Parkflächen umgewandelt werden und sich damit die Ansicht von Straßenräumen völlig verändert. Insbesondere dann, wenn Umzäunungen und Pflanzen ersatzlos entfernt werden.
Eine vor Jahren beabsichtigte Vorgartensatzung wird von der Verwaltung nicht mehr verfolgt, da hierzu klare Zielvorgaben fehlen.
Die wesentlich angehobenen Gebühren für das „Anlieger-Parken“ führten zu einer zunehmenden Umwandlung von Vorgärten zu Stellplätzen. Dieser Zielkonflikt muss sorgfältig im Auge behalten werden.
Lärm
Störender Nachtlärm führt zu massiven Klagen von Anwohnern, die um ihren nötigen Erholungsschlaf gebracht werden. Seit Jahren bestehen Schwerpunkte (Hotspots) in der Innenstadt und in verschiedenen Stadtteilen, dort kommt es häufig bis in die Morgenstunden zu erheblichen Lärmstörungen.
Städtischer Ordnungsdienst (VD), Nachtmediatoren (bis 22 Uhr im Einsatz) und Polizei bringen oft nur punktuelle und vorübergehende Beruhigung. Das beschlossene Verbot von lauten Musikgeräten (Boxenverbot) muss auch überwacht werden, erst dann kann es auch Wirkung zeigen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) vom 17.08.2023, Az. 1 S 1718/22 hat klargestellt, dass es alleinige Aufgabe der Stadt ist für die Einhaltung der Nachtruhe der Anlieger zu sorgen; nicht die der Polizei. Die Stadtverwaltung ist demnach zum Handeln verpflichtet. Innenstadtbürger haben dies nach 20 Jahren „erkämpft“.
Vermüllung
Beklagt wird, dass an zahlreichen Treffpunkten (Schulhöfen, Spielplätzen, am Dreisamufer und am Seepark) zurückgelassener Müll massive Verunreinigungen und Gefährdungen darstellen.
Bauernmärkte auf öffentlichen Flächen
Die unterschiedlich bestehenden Nutzungsregelungen – Gebühren – je nachdem auf welchen Grundstücken die Märkte stattfinden wurden reklamiert. Es soll nun im Herbst eine Vorlage erstellt werden auf deren Basis der Gemeinderat eine neue – einheitliche – Regelung beschließen kann.
Feste in den Stadtteilen
Die bestehende Regelungen (die sogenannte „Blaupause“) für die Durchführung von Festen der Bürgervereine werden diskutiert, insbesondere die erlassenen Sicherheitsauflagen. Hierzu besteht noch immer Handlungsbedarf, insbesondere bei der Umsetzung durch die Stadtverwaltung.
Kühle Orte/ Entsiegelung
Alle Bürgervereine sind der Meinung, dass dem Klimaschutz, speziell aufgrund des Hitzesommers 2023 und seiner Auswirkungen auf Menschen und Umwelt, mehr Beachtung geschenkt werden muss und geeignete Maßnahmen der Stadtgestaltung und -planung notwendig sind. Insbesondere Maßnahmen der Renaturierung/ Entsiegelung und der Schaffung schattiger Ruhezonen sowie der Umgestaltung von Straßenräumen.
Dies wurde bereits, teilweise vor Jahrzehnten, in den „Stadtteilleitlinien“ mehrerer Bürgervereine angeregt.