AFB- Vorstand sagt ja zum Volksentscheid
Der 27. November ist ein besonderer Wahltag in Baden-Württemberg – erstmals können 7,8 Millionen stimmberechtigt Bürgerinnen und Bürger bei einem Volksentscheid über ein Gesetz abstimmen – in Freiburg etwa 149000.
Der 27. November ist ein besonderer Wahltag in Baden-Württemberg – erstmals können 7,8 Millionen stimmberechtigt Bürgerinnen und Bürger bei einem Volksentscheid über ein Gesetz abstimmen – in Freiburg etwa 149000.
Bei der Volksabstimmung werden offiziell keine Parteien gewählt, abgestimmt wird über den Kostenbeitrag des Landes an der Projektfinanzierung des unterirdisch geplanten neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs ( S 21 ) in Höhe von 824 Millionen Euro. Die 2,9 Milliarden Euro teure Neubaustrecke Wendlingen – Ulm wird bei der Volksabstimmung ausgeklammert.
Die Landesverfassung verlangt eine hohe Wahlbeteiligung -das Quorum von einem Drittel der Stimmberechtigten (2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger), die für das S21-Kündigungsgesetz mit „Ja“ stimmen, um damit das Gesetz angenommen ist.
Die umstrittene Fragestellung auf dem Stimmzettel ergibt sich aus der Verfassung. Es kann nur über den im Landtag abgelehnten Gesetzentwurf zur Kündigung der Finanzierungsverträge zu Stuttgart 21 abgestimmt werden. Eine Frage wie: „Sind Sie für oder gegen Stuttgart 21?“ ist also nicht möglich.
StimmzettelStimmen Sie der Gesetzesvorlage ‚Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21‘ (S21-Kündigungsgesetz) zu?
Ja ( ) Nein ( ) |
|
Mit Ja stimmen Sie für die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. | Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung, Kündigungsrechte zur Auflösung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezüglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuüben. |
Sie haben 1 Stimme.
Bitte in nur einen Kreis ein Kreuz (X) einsetzen. Den Stimmzettel dann bitte in den Abstimmungsumschlag einlegen. |
Wer mit „Ja“ stimmt, ist für den Ausstieg des Landes aus der Projektfinanzierung des Stuttgarter Tiefbahnhofs
(S 21); „Nein„- Stimmen wollen die Mitfinanzierung des Landes und damit die Fortführung des Bauprojekts.
Das S 21 – Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit „Nein“ stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist außerdem nicht angenommen, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“ stimmt, diese Mehrheit jedoch weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten im Lande besteht, das sind 2,5 Millionen Wahlstimmen.
Zankapfel sind die steigenden Projektkosten, die sich im Laufe der Planungen der Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart auf 4,166 Milliarden Euro belaufen sollen- weitere Mehrausgaben zeichnen sich nach Angaben des Rechnungshofes Baden- Württemberg bereits jetzt ab. Die Bahn zuletzt immer wieder betont, es gälten weiter die – ohne Berücksichtigung des Risikopuffers – vereinbarten 4,088 Milliarden Euro. Bestätigt sieht sich das Unternehmen nach eigenen Angaben überdies durch die bereits zu 25 Prozent erfolgten Auftragsvergaben. Eine Steigerung der Kosten auf bis zu fünf Milliarden Euro hatten Fachplaner der Bahn bereits im Herbst 2008 ermittelt; über diesen Zwischenstand berichtete sie aber nicht einmal der damaligen Landesregierung. Stattdessen drückte die Bahn-Spitze die Kosten durch nicht näher geprüfte Einsparungspotenziale von fast 900Millionen Euro auf die offizielle Zahl von knapp 4,088 Milliarden Euro. Ob diese Einsparungen und Optimierungen realisiert werden können, ist offen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) forderte in einem Brief an Bahn-Chef Grube ultimativ „Kostentransparenz“.
Ob der geplante Kostenrahmen eingehalten werden kann ist mehr als fraglich, gibt es doch Berechnungen die viel höher ausfallen, was bei so großen Projekten ja nichts neues ist.
Ernst Lavori
AFB Vorsitzender
Bericht Stadtkurier 24. November 2011