In 2006 haben die in der Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine (AFB) organisierten Bürgervereine 62 Ausgaben von Stadtteilblättern und Bürgerinformationsschriften mit 608.800 Exemplare in die Haushalte ihrer Stadtbereiche verteilt. In diesem Umfang leisten die Bürgervereine einen wichtigen Anteil zur kommunalpolitischen Meinungsbildung der Bürgerschaft in der Stadt Freiburg. Erstmals hat die AFB zum Bürgerentscheid (gegen den Verkauf der Freiburger Stadtbau) selbst 25000 Informationsblätter mit einem Aufruf zur Beteiligung an die Freiburger Haushalte verteilt. Die Mitgliederzahl der Bürgervereine steigt und verzeichnet gegenüber 2005 ein Plus von 208 bei 5144 eingetragenen (beitragszahlenden) Mitgliedern (im gegen-läufigen Trend zu anderen Organisationen in Freiburg und im Land). 2006 wurde zu 162 öffentliche Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichsten Themen eingeladen. Zusammen mit anderen Vereinen/Vereinigungen wurden 36 Aktionen mit gemeinnützigen Zielsetzungen und z. T. mit großem personellem Aufwand durchgeführt. 50 Veranstaltungstage von Festen und Hocks wurden organisiert oder koordiniert, darunter mehrtägige Groß-Events wie Seenachtsfest, St. Georgener Weintage , nostalgische Messe (jeweils 4 Tage) und zwei Wochen- bzw. Bauernmärkte. Zwei Bürgervereine verwalten ehrenamtlich Bürgerhäuser bzw. -säle, die von Vereinen und sonstigen Gruppierungen für die verschiedensten Veranstaltungen genutzt werden. Der AFB–Vorstand hat stadtteilübergreifende zentrale Themen aufgegriffen, z.B. Städtischer Haushalt, Stadtentwicklung, Bebauungsfragen, Abbau von Postdienstleistungen in Freiburg, Sicherheit, Emissionen wie Feinstaub und Lärm; Gebührenordnung für Hallen und öffentliche Räume. Die Mitgliedsvereine der AFB leisten eine nicht zählbare Summe an Terminen und Verwaltungsaufwand durch ihre ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände – der stundenmäßige Einsatz muss bei mehr als zehn Wochenstunden – ohne Wochenenden – veranschlagt werden. Den Vereinen steht dabei, anders als anderen Organisationen, keinerlei städtische Mitwirkung und Unterstützung zur Verfügung. Die Unterbringung von Akten und Bürogeräten erfolgt in der Mehrzahl in privaten Wohnräumen und/oder angemieteten Räumen, für Sitzungen stehen i.d.R. nur Räumlichkeiten der Gastronomie –oft gegen Entgelt – oder nichtstädtischer Einrichtungen zur Verfügung.