Lärm ist mehr als nur eine alltägliche Plage

Immer häufiger beschweren sich Menschen über Lärmbelästigungen im Alltag. Dieses Übel nimmt in vielfältigen Formen zu und der Ruf nach Einhaltung von Ruhezeiten wird lauter.

In frühren Zeiten wurden die allgemeinen Regelungen wie Ruhezeiten oder Mittagsruhe für alle Bewohner in Wohngebieten eingehalten. Das menschliche Bedürfnis nach einer zeitlichen befristeten Auszeit schien wie ein Allgemeingut das es zu beachten galt.

Mit der Ausdehnung von Arbeit und Freizeit sind diese allgemein gültigen Regeln anscheinend abhanden gekommen. Selbst in reinen Wohngebieten ist die Zeit von 12 bis 13 Uhr schon lange kein tabu mehr und es wird teilweise lautstark gewerkelt und selbst der Rasenmäher hat keine Pause.

Für die Menschen in Deutschland ist Lärm eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen.

Das geht aus einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage an etwa 2 000 Erwachsenen zum „Umweltbewusstsein in Deutschland 2010“ hervor. In Freiburg unterscheidet sich das nicht vom bundesdeutschen Trend.

Die häufigste Lärmbelästigung für Bevölkerung stellt der Straßenlärm dar- so hat die Stadtverwaltung mit einzelnen Geschwindigkeitsbeschränkungen zum Beispiel an den Dreisamuferstraßen, versucht, den vielen Klagen Herr zu werden. Eine 30km-Regelung in den Nachtstunden sollte zur Beruhigung beitragen- allerdings mit mäßigem Erfolg, berichten Bürger aus den betroffenen Stadtrevieren.

Gleiches gilt auch für die Innenstadt – der Versuch mit der „Ampel“ um 23 Uhr um mehr Rücksicht für die Anwohner die am Augustinerplatz wohnen zu erreichen, ist leider vergeblich. Nicht nur Bewohner, rund um diesen im Sommer fast immer gut bevölkerten Platz, sowie dem Bereich um das Martinstor, klagen über den permanenten und hohen Lärmpegel in der Innenstadt. Hier stoßen die unterschiedlichsten Bürgerinteressen aufeinander, die Einen die feiern wollen, die Gastronomen und Getränkeverkäufer für ihren Umsatz  und die Anwohner die die Nachtruhe brauchen. Der Innenstadt-Bürgerverein versucht seit langem hier eine Lösung mitzugestalten um das Leben der hier wohnhaften Bürger erträglicher werden zu lassen.

Trotz intensiver Aussprachen, Ermahnungen und radikaleren Lösungsansätzen scheint hier eine befriedigende Lösung in weiter Ferne zu sein. Auch der Appell an die Vernunft der Stadtbesucher scheint meist nur grenzwertig zu nutzen und von kurzer Dauer zu sein.

Aber auch Musikveranstaltungen wie das Zeltmusikfestival, das häufig, auch unter der Woche, bis weit über Mitternacht sogar noch in weiter entfernte Stadtteilen zu hören ist, gehört zu den Lärmverursachern. Schlafen ist dann bei geöffneten Fenstern auch in sonst ruhigeren Stadtteilen schlecht möglich.

An diesen Beispielen ist zunehmend erkennbar, dass die Einschätzung für eine Schallquelle als ruhestörender Lärm davon abhängt, in welcher Beziehung die Betroffenen – Ruhesuchender wie Lärmverursacher- zum entsprechenden Schallereignis steht; die einzelne Beurteilung wird immer stark subjektiv vom Einzelfall empfunden. Das heißt aber auch, dass man nicht alles verbieten kann, historische Feste wie Messe, Seefest oder im Quartier stattfindende Hocks, die vor allem am Wochenende stattfinden und die eine wichtige gesellschaftliche Kommunikation erfüllen, müssen hingenommen werden

Auch der Gesetzgeber geht also davon aus, dass Lärm (Musik) erheblich vom subjektiven Empfinden ausgeht, aber immer messbar ist. Die TA-Lärm (Technische Anweisung mit gesetzlicher Wirkung) enthält  Immissionsrichtwerte, die nicht überschritten werden dürfen. An diesen Richtwerten orientieren sich die Richter, wenn sie im Nachbarstreit zum Thema „Lärm“ eine Entscheidung treffen sollen oder bei Veranstaltungen in unserer Stadt.

Art der zu schützenden Nutzung Tag

6 Uhr – 22 Uhr

Nacht

22 Uhr – 6 Uhr

Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB 35 dB
reine Wohngebiete 50 dB 35 dB
allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 dB 40 dB
Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete 60 dB 45 dB
Gewerbegebiete 65 dB 50 dB
Industriegebiete 70 dB 70 dB

Die Wirkung von Lärm reicht von störend bzw. belastend bis gesundheitsschädigend.

Deshalb muss es Anliegen von Gemeinderat und Stadtverwaltung sein, Maßnahmen zu ergreifen, die zum Ziel haben, Lärmminderung zum Schutz des Ruhedürfnisses zu erreichen. Dieses Gemeinschaftswerk muss ein allgemeines Anliegen aller sein, damit in innerstädtischen und angrenzenden Revieren ein humanes Wohnen möglich ist und bleibt.

Ernst Lavori
AFB Vorsitzender

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