AFB- Vorstand kritisiert Aufhebung der Erhaltungssatzung im Waldseegebiet und fordert Erhalt und Weiterentwicklung des städtebaulichen Bestandsschutzes
Die Entscheidung des Gemeinderats, die Erhaltungssatzung für weite Teile des Freiburger Stadtteils Waldsee aufzuheben stößt beim Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Freiburger Bürgervereine (AFB) auf erheblichen Widerspruch. Die Vertretung der achtzehn örtlichen Bürgervereine zeigt sein Unverständnis und ist irritiert darüber, dass der Schutz der städtebaulichen Eigenart eines historisch gewachsenen Quartiers – auf § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) basierend- aufgehoben werden soll.
„Enttäuscht sind wir, weil die Stadt damit ein wichtiges Instrument aus der Hand geben möchte, das hilft, die bauliche Identität und Qualität unserer Stadtquartiere zu bewahren. Irritiert sind wir, weil die Begründungen für diesen Schritt weder sachlich zutreffend noch überzeugend sind“, so der Vorstand der AFB.
Die bisherige Anwendung der Erhaltungssatzung wurde vom Stadtplanungsamt als weitgehend positiv bewertet. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand war gering: nur 15 % einer Vollzeitstelle im Stadtplanungsamt und 10 % im Baurechtsamt. Die oft bemühte Begründung eines „zu hohen Aufwands“ entbehrt damit jeder Grundlage.
Die Aufhebung mit der Begründung zu rechtfertigen, der Freiburger Osten werde bevorzugt behandelt, verkennt den eigentlichen Zweck der Satzung: den Schutz städtebaulich bedeutender Quartiere – ein Ziel, das für alle Stadtteile gelten muss. Auch das Argument, die Erhaltungssatzung behindere die Schaffung von Wohnraum, ist nicht haltbar. In Gebieten ohne Bebauungsplan greift § 34 BauGB, der sich an der Umgebungsbebauung orientiert. Die Erhaltungssatzung ergänzt lediglich diesen rechtlichen Rahmen und sichert eine stimmige Einfügung neuer Bauvorhaben in das bestehende Umfeld.
Ebenso wenig überzeugend ist der Verweis, dass angeblich durch diese Satzung Fahrradboxen oder straßenseitige PV-Anlagen verhindert würden. Der vorliegende Entwurf einer ergänzenden Gestaltungssatzung zeigt konkrete, umsetzbare Lösungen auf. Notwendige Anpassungen wären möglich – ein vollständiger Verzicht auf die Satzung jedoch ist aus Sicht des AFB- Vorstandes nicht nachvollziehbar.
„Das Waldseegebiet ist ein besonderes Quartier mit hoher Lebensqualität. Die bestehende Erhaltungssatzung schützt aktuell nur einen Teilbereich von 28 der insgesamt 51 Hektar – ein Bereich, den der Gemeinderat 2019 einstimmig als besonders schützenswert eingestuft hat. Was sich daran in nur sechs Jahren geändert haben soll, bleibt unbeantwortet“, betonen die Bürgervereinsvertreter.
Mit Blick auf weitere städtebaulich wertvolle Gebiete wie Beurbarung oder den Bereich um den Stühlinger Kirchplatz erinnert die AFB an die Verpflichtung der Stadt Freiburg, vorhandene Baukultur zu bewahren – im Interesse der gesamten Stadtgesellschaft. So steht etwa die Gartenstadt Haslach im Freiburger Westen unter Denkmalschutz – ein deutliches Zeichen, wie wichtig der Erhalt gewachsener Stadtstrukturen ist.
Die AFB und der Bürgerverein Oberwiehre-Waldsee-Oberau appellieren daher eindringlich an den Gemeinderat, den Beschluss zur Aufhebung der Erhaltungssatzung im Waldseegebiet zu überdenken.
Statt einer Aufkündigung wird eine Weiterentwicklung vorgeschlagen: durch eine angepasste Erhaltungssatzung und eine ergänzende Gestaltungssatzung, deren Entwurf – gemeinsam mit Vertretern der Architektenkammer entwickelt -, seit einem Jahr bereits vorliegt.
Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine








